Ergänzende Hilfeleistungen

Neben der engen Kooperation mit Rettungsleitstellen und Pflegediensten bietet SOS-Hausnotruf24 auch die Möglichkeit,
Menschen bei den kleinen Hindernissen des Alltags zu unterstützen.

Die Bereitstellung eines sicheren Schlüsseldepots, Abwesenheitsservice und privatärztliche Begleitung sind ebenso Teil des Serviceangebots wie mobile Notrufsysteme und der Medikamenten-Notdienst.

Diese ergänzenden Hilfeleistungen werden je nach Verfügbarkeit regional angeboten.

SOS-Hausnotruf24 ist bundesweit aktiv und arbeitet u.a. mit privatärztlichen Notdiensten und ambulanten Pflegediensten zusammen.

Mehr Informationen zu unseren ergänzenden Service-Angeboten erhalten Sie hier.

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Sicherheit in den eigenen vier Wänden

Zu Hause fühlen wir uns am wohlsten. Unsere gewohnte Umgebung ist uns in langen Jahren ans Herz gewachsen und so möchten wir diese auch im Alter nicht aufgeben. Es ist daher nicht verwunderlich, dass ca. zwei Drittel aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt werden und so die Geborgenheit der eigenen vier Wände dem Pflegeheim vorziehen.

Leider fühlen sich viele Menschen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen zu Hause nicht mehr sicher und befürchten, in einem Notfall nicht rechtzeitig Hilfe herbeirufen zu können. Schweren Herzens fassen sie den Entschluss, das eigene Heim zu verlassen und sich in eine Pflegeeinrichtung zu begeben.

SOS-Privat Hausnotruf24 bietet eine Alternative, die ein unabhängiges Leben in den eigenen vier Wänden auch weiterhin ermöglicht, ohne auf Sicherheit verzichten zu müssen. Mittels modernster Hausnotrufgeräte kann 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr Hilfe herbei gerufen werden.
Ein Knopfdruck auf den Handsender genügt und schon geht ein Alarmruf in der SOS-Privat Zentrale ein, in welcher geschulte Mitarbeiter mit dem Teilnehmer sprechen können, ohne dass dieser das Telefon zur Hand nehmen muss.
Unverzüglich können nun alle Maßnahmen in die Wege geleitet werden, die sicherstellen, dass dem Teilnehmer zeitnah fachgerechte Hilfe zukommt.

Wie das Hausnotruf-System funktioniert, können Sie hier nachlesen: Hausnotrufsystem – Wie funktioniert es?

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Steuervergünstigung für Hausnotrufsysteme

Steuervergünstigung für Hausnotruf-System als „haushaltsnahe Dienstleistung“

Der Bundesfinanzhof, das höchste deutsche Gericht in steuerlichen Angelegenheiten, hat in einem Urteil festgestellt, dass für die Kosten eines Hausnotruf-Systems die Steuerermäßigung als „haushaltsnahe Dienstleistung“ (§ 35 a Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz –EStG -) in Anspruch genommen werden kann.

Zwar betraf der zur Entscheidung gekommene Fall die Kosten, die ein Bewohner einer Seniorenresidenz für „Betreuten Wohnens“ im Rahmen seiner monatlichen Betreuungspauschale für das Notrufsystem aufgewendet hatte, die Entscheidung ist aber auch für alle diejenigen wichtig, die in ihrer eigenen Wohnung leben und zu ihrer Absicherung ein 24 Stunden am Tag zur Verfügung stehendes Notrufsystem nutzen.

Der Bundesfinanzhof hat hervorgehoben, dass haushaltsnahe Leistungen solche sind, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung haben bzw. damit im Zusammenhang stehen. Dazu gehören Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen. Nach diesen Grundsätzen handelt es sich bei dem mit der Betreuungspauschale abgegoltenen Notrufsystem um eine haushaltsnahe Dienstleistung. Denn durch die Rufbereitschaft wird sichergestellt, dass ein Bewohner, der sich im räumlichen Bereich seines im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ geführten Haushalts aufhält, im Bedarfsfall Hilfe rufen kann. Eine solche Rufbereitschaft leisten typischerweise in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebende Familien- oder sonstige Haushaltsangehörige. Sie stellen damit im räumlichen Bereich des Haushalts sicher, dass kranke und alte Haushaltsangehörige im Bedarfsfall Hilfe erhalten.

Im Streitfall stellt das Notrufsystem die Rufbereitschaft für den Fall sicher, dass der Bewohner sich in seiner Wohnung aufhält, um dort im Not- und sonstigen Bedarfsfall eine Hilfeleistung zu gewährleisten. Der Leistungserfolg tritt damit in der Wohnung des Steuerpflichtigen ein. Die Leistung wird mithin im räumlichen Bereich des Haushalts erbracht (Urteil vom 3.9.2015, VI R 18/14).

Die Kunden von SOS-Privat – Hausnotruf24 sollten daher bei Ihrer Steuererklärung daran denken, ihre Kosten für den Hausnotruf als haushaltsnahe Dienstleistung anzugeben.

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